Unsere Besucherregelungen

Sehr geehrte Angehörige, liebe Besucher*innen,

Der Schutz und die Sicherheit unserer Bewohner*innen und unseres Personals muss grundsätzlich im Vordergrund stehen. Daher passen wir aufgrund der dynamischen Corona-Entwicklung die jeweiligen Besucherregelungen in unserer Einrichtung grundsätzlich dem Infektionsgeschehen an. Dies kann zur Folge haben, dass die Regelungen eventuell auch kurzfristig geändert werden.

Die aktuelle Besucherregelung (vorerst bis 31.01.2021)

Derzeit gilt laut Landesverordnung zur Regelung von Besuchen in Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt folgendes:

  • Jeder Bewohner einer Einrichtung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 darf von täglich höchstens einer Person Besuch erhalten.
  • Der Zutritt darf nur nach erfolgtem PoC-Antigen-Test mit negativem Testergebnis gewährt werden. Dem PoC-Antigen-Test steht ein negativer PCR-Test gleich, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Es besteht für alle Besucher*innen die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz (z.B, Operationsmaske) zu tragen.
  • Besuche sind nur in ausgewiesenen Besucherräumen und ausschließlich nach telefonischer Anmeldung möglich.

Aktuell gelten folgende Besuchszeiten:

Mo. – Fr.
10:00 – 12:00  und 14:00 – 17:00 Uhr

 Sa. , So. , an Feiertagen

10:00 – 12:00 Uhr

Über etwaige Veränderungen der Besucherregelungen informieren wir Sie auf dieser Webseite.

Ihr Schwesternverband-Team


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